| Ausbildung Jugend und Sport (J+S) |
| Der J+S-Coach im Landhockey | |
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4.1 Gibt es eine J+S-Coach-Entschädigung? Ja. Vom Umsatz des Vereins wird der Coach während der Feldversuche zusätzlich 5 % erhalten. Ab dem 1.1.2003 sind es 8%.
4.2 Wer ist in Zukunft für die Kontrolle der Programme verantwortlich? Der J+S-Coach. Coach und Leiter entwickeln gemäss den J+S-Ausbildungsunterlagen das Programm. Dieses ist Teil des Trainingshandbuches. Das Programm ist ein Planungsinstrument und muss jeweils der aktuellen Situation angepasst werden. Auch dafür ist der Coach mitverantwortlich.
4.4 Braucht jeder Verein einen J+S-Coach? Ja. Wenn ein Organisator keinen Coach stellen kann (Kleinstverein, neue Organisation, ehemals freie Riege), dann übernimmt vorerst das kant. Amt für J+S diese Verantwortung. Das Ziel ist jedoch, einen eigenen J+S-Coach zu haben, damit die entscheidenden Aufgaben organisationsintern durch ihn gelöst werden können.
4.6 Kann der Präsident eines Klubs auch gleichzeitig der J+S-Coach sein? NEIN! Der Präsident delegiert die Verantwortung bezüglich der J+S-Aufgaben dem J+S-Coach. Er bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf den Nutzungsbestimmungen. Der J+S-Coach vertritt in der Folge die Interessen des Klubs im Namen des Präsidenten. Eine Kumulation der Funktionen entspricht in keiner Art den Zielsetzungen von J+S 2000.
4.7 Ist es möglich, dass sich die Leiter verschiedener Klubs in der Coacharbeit gegenseitig austauschen? NEIN! Damit ein Organisator die Leistungen von J+S nutzen kann, muss er verschiedene Minimalbedingungen erfüllen. Dazu gehört auch die Rekrutierung eines J+S-Coachs im Sinne der Vorgaben. Es liegt in der Verantwortung der Verbände und Kantone, "Umgehungsstrategien" der Klubs zu erkennen und zu verhindern. Wer J+S nutzen will, der hält sich an die Bedingungen; wer diese umgeht, der will J+S nicht nutzen!
4.8 Macht es Sinn, wenn die Frau eines J+S-Leiters die Funktion des J+S-Coach "pro forma" übernimmt? NEIN! Wir wollen keine "pro forma"-Lösungen. Siehe auch Antwort 4.7.
4.9 Ein Klub hat ein J+S-Angebot und zwei J+S-Leiter. Kann einer dieser Leiter der J+S-Coach sein? NEIN! Damit der J+S-Leiter auch gleichzeit als J+S-Coach tätig sein darf, muss ein Verein mindestens DREI J+S-Angebote im gleichen Programm führen.
4.10 Kann ein J+S-Coach gleichzeitig die Unterstützung für das J+S-Angebot sowie die Pauschalentschädigung für den J+S-Coach auslösen? JA! Dies jedoch nur in den Fällen von Antwort 4.9.
4.14 Welche Leiteranerkennung muss der J+S-Coach im Landhockey haben? KEINE. Es ist aber von Vorteil, wenn er selber J+S-Leiter ist. Es hängt davon ab, welche Rolle der J+S-Coach in der Organisation einnimmt und dementsprechend sind dann soziale Kompetenzen und/oder hockeyspezifische Kompetenzen gefragt.
4.16 Kann eine Person mehrere Klub coachen? JA! J+S 2000 wünscht sich einen J+S-Coach "von innen". Dies muss das erklärte Ziel für jeden Organisator sein. Mehrere kleine Vereine können einen gemeinsamen J+S-Coach suchen. Dabei kann der Sportverband oder der Kanton behilflich sein. Dies sollte jedoch nur eine Übergangslösung sein.
aus dem Internet baspo.ch, 2. April 2001 |